St Hürth 29.04.2014
Hürth, den 07.05.2014Sitzungsnummer
RAT-4/2014
BESCHLUSS
aus der 4. Sitzung des Stadtrates
vom Dienstag, den 29.04.2014 um 18:02 Uhr
11 Bebauungsplan (BPL) 032 c "Wohnen an St. Joseph" in Hürth-Hermülheim hier: Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr gemäß § 17 (1) Satz 3 i. V. m. §§ 14 und 16 BauGB 217/2014
Bürgermeister Boecker weist auf einen Tippfehler in der Präambel der Satzung hin. Fälschlicherweise heißt es dort „…§ 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1992…“. Richtig ist die Jahreszahl 1994. Die Satzung wird mit der korrekten Jahreszahl erlassen (s. Anlage).
Ratsmitglied Hadré führt für die FDP-Fraktion aus, warum diese hier nicht zustimmen werde. Viele Wünsche und Anregungen aus der Bürgerwerkstatt seien nicht umsetzbar gewesen. Der Beschlussvorschlag stelle ein Akt der Ratlosigkeit dar. Es gäbe eine Verantwortung den Anwohnern und Bürgern gegenüber, er weist auch auf die Verantwortlichkeit gegenüber den Eigentümern hin. Er erklärt, es entstünde der Eindruck, einem anderen Eigentümer gegenüber wäre vielleicht anders entschieden worden. Er weist noch auf das finanzielle Abenteuer bezogen auf den Umbau zu einem Kindergarten hin. Er fände es ehrlicher, dem Eigentümer das Gelände abzukaufen und ggfs. den Park zu verlängern.
Fraktionsvorsitzender Breuer beleuchtet nochmals den Sachverhalt, wie er es sich aus seiner Sicht tatsächlich darstelle. Ein Wunsch der Bürgerwerkstatt wäre die Einrichtung einer Kindertagesstätte gewesen. Dieser Wunsch stoße auch nicht auf Ablehnung der Eigentümerin. Deshalb sehe er keinen Dissens zwischen den Interessen der Eigentümerin und der Allgemeinheit.
Bürgermeister Boecker erklärt, wenn diese Veränderungssperre nicht verlängert würde, liefe sie im Sommer aus, und dann sei der Abrißantrag der Kirche zu genehmigen. Dann könne die Kirche im Herbst den gesamten Komplex abreißen. Was dringend getan werden müsse, sei die Planungsvorstellungen der Stadt voranzutreiben. Innerhalb der nächsten 12 Monate müsse sich darüber verständigt werden, was in dem neu aufzustellenden Bebauungsplan aufgenommen werden solle, was zulässig sein solle.
Beschluss:
Abstimmungsergebnis: 39 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 29.04.2014 Seite 2
Gemäß § 17 (1) Satz 3 wird die Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16 BauGB für den
Geltungsbereich des BPL 032 c „Wohnen an St. Joseph“ in Hürth-Hermülheim beginnend mit der
amtlichen Bekanntmachung um ein Jahr verlängert.